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Versicherungspflichtgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze - Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder fälschlicherweise auch Beitragsbemessungsgrenze genannt - bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem dieser in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung neu festgelegt.

Liegt das regelmäßige jährliche Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat der Beschäftigte die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 gilt dies allerdings nur für Arbeitnehmer, deren Einkommen in den drei vorhergehenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und es voraussichtlich auch im Folgejahr tun wird.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt aktuell bei 48.600 EUR Jahreseinkommen beziehungsweise 4.050 EUR Monatseinkommen.

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